Gemeinde Muggensturm

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Austausch der Beckenwasserpumpe im Lehrschwimmbecken der Albert-Schweitzer-Schule in Muggensturm

Die Beckenwasserpumpe im Lehrschwimmbecken der Albert-Schweitzer-Schule in Muggensturm wird ausgetauscht. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Titel des Vorhabens: „KSI: Austausch einer Beckenwasserpumpe im Lehrschwimmbecken der Albert-Schweitzer-Schule in Muggensturm“

Ziel und Inhalt des Vorhabens: Ziel ist es, die Beckenwasserpumpe gegen eine neue stromeffiziente Beckenwasserpumpe auszutauschen. Der Förderbescheid ist am 18.11.2022 bei der Gemeinde Muggensturm eingegangen. Der Auftrag wurde am 09.12.2022 an die Firma 
Guldager GmbH, Neustadt an der Weinstraße, vergeben. 

Laufzeit: 01.12.2022 bis 30.11.2023

Beteiligte Partner sind:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Nationale Klimaschutzinitiative
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)gGmbH, Berlin
Link zum Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Fa. Guldager GmbH, Im Altenschemel 76, 67435 Neustadt an der Weinstraße
Gemeinde Muggensturm
Förderkennzeichen: 67K20083


Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Orb bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen. 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
 

Umstellung der Innen- und Hallenbeleuchtung auf effiziente Beleuchtung der Albert-Schweitzer-Schule in Muggensturm

Die Innen- und Hallenbeleuchtung der Albert-Schweitzer-Schule in Muggensturm wird auf effiziente Beleuchtung umgestellt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Titel des Vorhabens: „KSI: Umstellung der Innen- und Hallenbeleuchtung auf effiziente LED Beleuchtung der Albert-Schweitzer-Schule in Muggensturm“

Ziel und Inhalt des Vorhabens: Der größte Stromverbraucher der Albert-Schweitzer-Schule und der Schulturnhalle ist die Beleuchtung. Deshalb ist es Ziel und Inhalt des Vorhabens, den Stromverbrauch der Beleuchtung durch eine Umstellung auf effiziente Beleuchtung zu reduzieren. Deshalb hat der Gemeinderat am 26.04.2021 im schriftlichen Verfahren beschlossen, die Erneuerung der Beleuchtung zu planen und eine Förderung zu beantragen. Der Förderbescheid ist am 14.07.2021 bei der Gemeinde Muggensturm eingegangen. Der Auftrag wurde am 27.10.2021 an die Firma

IDE Projektgesell. mbH, Rheinmünster, vergeben.

 

Laufzeit: 01.08.2021 bis 31.07.2022

 

Beteiligte Partner sind:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Nationale Klimaschutzinitiative

Projektträger Jülich (PTJ) / Forschungszentrum Jülich GmbH

Link zum Projektträger Jülich: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Vogel energieconsulting, Bühl

Ingenieurgesellschaft Jergler GmbH Co. KG, Rheinstetten

Fa. IDE Projektgesell.mbH, Rheinmünster

Gemeinde Muggensturm

Förderkennzeichen: 03K16987

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Orb bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmn, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Teilweise Umstellung der Haupthallenbeleuchtung auf effiziente LED-Beleuchtung der Wolf-Eberstein-Halle in Muggensturm

Die Haupthallenbeleuchtung der Wolf-Eberstein-Halle in Muggensturm wird teilweise auf effiziente Beleuchtung umgestellt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Titel des Vorhabens: „KSI: Teilweise Umstellung der Hallenbeleuchtung auf effiziente LED-Beleuchtung der Wolf-Eberstein-Halle in Muggensturm“

Ziel und Inhalt des Vorhabens: Der größte Stromverbraucher der Wolf-Eberstein-Halle ist die Beleuchtung. Deshalb ist es Ziel und Inhalt des Vorhabens, den Stromverbrauch der Haupthallenbeleuchtung durch eine Umstellung auf effiziente Beleuchtung zu reduzieren. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 beschlossen, die Erneuerung der Haupthallenbeleuchtung zu planen. Hierfür wurde eine Förderung beantragt. Der Förderbescheid ist am 22.11.2021 bei der Gemeinde Muggensturm eingegangen. Der Auftrag wurde am 03.05.2022 an die Firma Volz, Achern, vergeben.

Laufzeit: 01.12.2021 bis 30.11.2022

Beteiligte Partner sind:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Nationale Klimaschutzinitiative

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, 10963 Berlin

Link zum Projektträger Jülich: www.z-u-g.org

Vogel energieconsulting, Bühl

Büro Becker, Auf dem Katzenberg 14, 76229 Karlsruhe

Gemeinde Muggensturm

Förderkennzeichen: 67K18252

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Bundesverordnung: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) auf den Weg gebracht, die vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 gilt. Ziel der Verordnung ist es, nach Möglichkeit Strom und Gasverbräuche zu reduzieren, um eine Mangelsituation zu vermeiden oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.

Die Verordnung richtet sich an öffentliche Körperschaften, Unternehmen und private Haushalte. Ziel ist es, durch verschiedene Maßnahmen, Energieverbräuche einzusparen, die zur Verringerung des Gasverbrauches beitragen. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Geregelt werden in dieser Verordnung u.a. Energiesparmaßnahmen für Wohnräume, private Schwimm- und Badebecken, in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen und für Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie das Beleuchten von Gebäuden und Baudenkmälern. Weiter werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen geregelt wie etwa die Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden, Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel, die Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen sowie die Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten.

Eine ausführliche Liste aller Maßnahmen sowie weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgendem Link:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220824-habeck-treiben-energieeinsparung-weiter-voran-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen.html

Auch die Energieagentur Mittelbaden hat Maßnahmelisten auf ihrer Homepage erstellt. Zu diesen gelangen Sie wie folgt:

www.energieagentur-mittelbaden.de/privatpersonen

Die Maßnahmen werden in den gemeindeeigenen Liegenschaften umgesetzt.

Die Gemeinde Muggensturm hat sich überlegt, welche Maßnahmen außerhalb der Verordnung umgesetzt werden können. Wir möchten mit gutem Beispiel vorangehen und werden deshalb freiwillig unsere Beleuchtung im Rathaus ab sofort reduzieren. Deshalb wird nach Möglichkeit „Schmuckbeleuchtung“ und nicht notwendige Beleuchtung im Rathaus verringert, um weniger Strom zu verbrauchen. Wir bitten deshalb um ihr Verständnis, wenn das Rathaus nicht wie gewohnt beleuchtet ist.