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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gilt ab sofort auch bei uns die 3G-Regel.
Vorzulegen sind entweder Impfnachweise, der Genesenennachweis oder ein Testergebnis eines offiziellen Testzentrums in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Testergebnis darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, das PCR-Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Ihre Gemeindeverwaltung